Für den Bachelorstudiengang BA Angewandte Sportwissenschaft gelten folgende Zugangs-und Studienvoraussetzungen:
- Besitz der Allgemeinen oder einschlägig fachgebundenen Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife oder eines durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannten Vorbildungsnachweises oder Erfüllung der Voraussetzungen für in der beruflichen Bildung Qualifizierte
- Keine Prüfung in einem inhaltlich ähnlichen Studiengang an einer anderen Hochschule darf endgültig nicht bestanden sein
- Ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache (sofern Zugangsvoraussetzungen an einer nicht deutschsprachigen Schule erworben wurden)
Die Zugangsvoraussetzungen können Sie unter §5 der Allgemeinen Bestimmungen nachlesen.
Die Prüfungsordnung ist Grundlage Ihres Studiums und hilft Ihnen bei der Planung Ihres Studiums, der Stundenplanerstellung usw.
Die Prüfungsordnung gliedert sich in zwei Bestandteile auf:
Die Allgemeinen Bestimmungen beinhalten Informationen über die Rahmenbedingungen des Studiums, z.B. zu Modulen oder zu Prüfungen.
Die Besonderen Bestimmungen enthalten detaillierte Modulbeschreibungen inklusive des Studienverlaufplans.
Im April 2022 wurden Änderungen an der Satzung der besonderen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang angewandte Sportwissenschaft rechtswirksam. Diese beziehen sich v. a. auf die Module B4, B7 und B10, sowie auf einzelne Paragraphen.
Änderung der besonderen Bestimmungen (vom 22. April 2022)
Hinweis: Achten Sie darauf, dass Sie von Beginn an die Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen des BA Angewandte Sportwissenschaft im Blick haben!
Die Modulbeschreibungen enthalten Informationen über Umfang, Inhalt und Ziele der einzelnen Module, die Zuordnung einzelner Lehrveranstaltungen und Lehrveranstaltungsblöcken zu Modulen und der Vertiefungsmodule. Sie informieren weiterhin über die vorgesehenen Lehr-, Lern- und Prüfungsformen in den einzelnen Modulen. Die aktuellen Modulbeschreibungen finden Sie hier.
Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation der Prüfungen und die Überwachung ihrer Durchführung zuständig. Außerdem überwachen sie die Einhaltung der Prüfungsordnung und treffen Entscheidungen über Widersprüche gegen in Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen. Der Prüfungsausschuss wird für die jeweilige Amtsperiode gewählt, die ein oder zwei Jahre beträgt.
Den aktuellen Prüfungsausschuss finden Sie hier.
Die Modulverantwortlichen sind im Folgenden aufgelistet. Insbesondere bei Fragen zu bestimmten Prüfungsleistungen oder der Anerkennung von bereits absolvierten Leistungen sind sie die erste Anlaufstelle.
Der Studienverlaufsplan gibt einen ausführlichen Überblick über den Zeitraum der zu belegenden Module innerhalb der Regelstudienzeit und dient somit als Hilfestellung für Sie.
Bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen im Bereich Sportwissenschaft an anderen Universitäten können mit Hilfe von Formularen für den Bachelor of Arts Angewandte Sportwissenschaft angerechnet werden, sofern inhaltliche Übereinstimmungen vorhanden sind.