Studienbeginn ab WiSe 19/20
Wenn Sie Ihr Studium ab dem Wintersemester 19/20 begonnen haben, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise.
Formalitäten
Unter folgenden Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen zum Prüfungsverfahren des Studiengangs Bachelor of Arts Angewandte Sportwissenschaft. Ebenfalls aufgelistet sind die Modulbeauftragen, die für die zu erbringenden Leistungen des jeweiligen Moduls oder auch der Anerkennung früherer Leistungen zuständig sind. Der Studienverlaufsplan gibt einen groben Überblick und ist eine günstige Hilfestellung zur Wahl der Module in dem jeweiligen Studienjahr.
Für den Bachelorstudiengang BA Angewandte Sportwissenschaft gelten folgende Zugangs-und Studienvoraussetzungen:
- Besitz der Allgemeinen oder einschlägig fachgebundenen Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife oder eines durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannten Vorbildungsnachweises oder Erfüllung der Voraussetzungen für in der beruflichen Bildung Qualifizierte
- Keine Prüfung in einem inhaltlich ähnlichen Studiengang an einer anderen Hochschule darf endgültig nicht bestanden sein
- Ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache (sofern Zugangsvoraussetzungen an einer nicht deutschsprachigen Schule erworben wurden)
Die Zugangsvoraussetzungen können Sie unter §5 der Allgemeinen Bestimmungen nachlesen.
Die Prüfungsordnung ist Grundlage Ihres Studiums und hilft Ihnen bei der Planung Ihres Studiums, der Stundenplanerstellung usw.
Die Prüfungsordnung gliedert sich in zwei Bestandteile auf:
Die Allgemeinen Bestimmungen beinhalten Informationen über die Rahmenbedingungen des Studiums, z.B. zu Modulen oder zu Prüfungen.
Die Besonderen Bestimmungen enthalten detaillierte Modulbeschreibungen inklusive des Studienverlaufplans.
Im April 2022 wurden Änderungen an der Satzung der besonderen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang angewandte Sportwissenschaft rechtswirksam. Diese beziehen sich v. a. auf die Module B4, B7 und B10, sowie auf einzelne Paragraphen.
Änderung der besonderen Bestimmungen (vom 22. April 2022)
Hinweis: Achten Sie darauf, dass Sie von Beginn an die Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen des BA Angewandte Sportwissenschaft im Blick haben!
Die Modulbeschreibungen enthalten Informationen über Umfang, Inhalt und Ziele der einzelnen Module, die Zuordnung einzelner Lehrveranstaltungen und Lehrveranstaltungsblöcken zu Modulen und der Vertiefungsmodule. Sie informieren weiterhin über die vorgesehenen Lehr-, Lern- und Prüfungsformen in den einzelnen Modulen. Die aktuellen Modulbeschreibungen finden Sie hier.
Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation der Prüfungen und die Überwachung ihrer Durchführung zuständig. Außerdem überwachen sie die Einhaltung der Prüfungsordnung und treffen Entscheidungen über Widersprüche gegen in Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen. Der Prüfungsausschuss wird für die jeweilige Amtsperiode gewählt, die ein oder zwei Jahre beträgt.
Den aktuellen Prüfungsausschuss finden Sie hier.
Die Modulverantwortlichen sind im Folgenden aufgelistet. Insbesondere bei Fragen zu bestimmten Prüfungsleistungen oder der Anerkennung von bereits absolvierten Leistungen sind sie die erste Anlaufstelle.
Der Studienverlaufsplan gibt einen ausführlichen Überblick über den Zeitraum der zu belegenden Module innerhalb der Regelstudienzeit und dient somit als Hilfestellung für Sie.
Bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen im Bereich Sportwissenschaft an anderen Universitäten können mit Hilfe von Formularen für den Bachelor of Arts Angewandte Sportwissenschaft angerechnet werden, sofern inhaltliche Übereinstimmungen vorhanden sind.
Studienorganisation
Die Anmeldungen zu den Lehrveranstaltungen des BA Angewandte Sportwissenschaft erfolgt über das Paderborner Assistenzsystem für Universität und Lehre (PAUL). Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Hilfen für PAUL.
Die Modulprüfungen werden studienbegleitend und nach dem Prinzip des Leistungspunktesystems abgelegt. Pro Modul werden Modul- oder Modulteilprüfungen absolviert. Unter Modulteilprüfungen werden alle Prüfungen und Leistungen, die innerhalb eines Moduls abgelegt werden, gezählt. Zu den Prüfungen ist eine gesonderte Anmeldung über PAUL notwendig. Beachten Sie bitte die hier aufgelisteten Informationen:
Weitere Informationen zu den Anmeldezeiträumen und der Anmeldung über PAUL finden Sie hier. Der Anmeldezeitraum wird vor jedem Semester vom Zentralen Prüfungssekretariat festgelegt.
Folgende Hinweise sind unbedingt zu beachten:
- Kontrollieren Sie innerhalb der Anmeldephase, ob Sie sich zu allen Prüfungsleistungen angemeldet haben. Melden Sie sich fristgerecht zu allen Prüfungsleistungen an, die Sie ggf. im Semester absolvieren möchten. Sollten Sie sich nach Ablauf der Anmeldephase für weitere Prüfungsleistungen entscheiden, ist dies dann nicht mehr möglich.
- Nach Ablauf der Anmeldephase ist keine Anmeldung zu einer Prüfungsleistung mehr möglich.
- Ohne vorliegende Anmeldung sind Sie nicht berechtigt, an der Prüfungsleistung teilzunehmen!
- Bei Problemen mit der Anmeldung zu einzelnen Prüfungsleistungen melden Sie sich umgehend innerhalb der Anmeldephase bei der zuständigen Sachbearbeiterin – Frau Paulus-Frick – im Zentralen Prüfungssekretariat.
- Auch zum 2. Prüfungstermin ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich.
Die Prüfungsanmeldung erfolgt in dem vorgesehenen Anmeldezeitraum über PAUL vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Eine erfolgreiche Anmeldung kann nur erfolgen, wenn alle Zulassungsvorrausetzungen erfüllt sind.
Die Prüfungsabmeldung ist bis 7 Tage vor der Prüfung ohne weitere Angabe von Gründen möglich. Erfolgt die Abmeldung innerhalb dieser 7 Tage, so ist ein Attest vorzulegen (siehe „Rücktritt von einer Prüfung“).
Gemäß den Bestimmungen der Prüfungsordnungen ist ein Rücktritt von einer Prüfung innerhalb der Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin nur dann zulässig, wenn hierfür triftige Gründe vorliegen. Die für den Rücktritt geltend gemachten Gründe müssen beim Zentralen Prüfungssekretariat unverzüglich, spätestens aber fünf Werktage nach dem jeweiligen Prüfungstermin, schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bitte beachten Sie, dass Samstage als Werktage gelten.
Weitere Informationen zum Rücktritt von einer Prüfung sowie einen Vordruck für das ärztliche Attest finden Sie hier.
Die Anzahl der Wiederholungsversuche variieren je nach Modul. Informationen dazu sind der Prüfungsordnung zu entnehmen.
Zu allen Prüfungsleistungen müssen Sie sich fristgerecht innerhalb der Anmeldephase im Paderborner Assistenzsystem für Universität und Lehre anmelden (PAUL). Auch zum 2. und jedem weiteren Prüfungstermin ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich! Informationen und Hilfestellungen zur Prüfungsan- und -abmeldung finden Sie hier.
Nach Ablauf der Anmeldephase ist keine Zulassung zu Prüfungsleistungen mehr möglich! Ohne vorliegende Anmeldung sind Sie nicht berechtigt, an der Prüfungsleistung teilzunehmen!
Bei Problemen mit der Anmeldung zu einzelnen Prüfungsleistungen melden Sie sich umgehend und innerhalb der Anmeldephase bei der zuständigen Sachbearbeiterin im Zentralen Prüfungssekretariat (Frau Paulus-Frick, C2.232)! Warten Sie mit Ihren An- bzw. Abmeldungen nicht bis zum Ende der Frist.
Nach dem Ende der hochschulweiten Prüfungsanmeldephase ist eine nachträgliche Anmeldung zu Prüfungsleistungen nur noch aufgrund eines nachweislichen, außergewöhnlichen Härtefalls möglich, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die nachträgliche Anmeldung zwingend erfordern; d. h. wenn aus den persönlich vorliegenden Gründen eine Verzögerung unzumutbar ist. Alle im Härtefall dargelegten Umstände müssen durch entsprechende Belege nachgewiesen werden.
Die Härtefallanträge zur Nachmeldung von Prüfungen sind direkt und nur an den Prüfungsausschuss zu stellen.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
• Ausgefülltes Antragsformular mit schriftlicher Begründung
• Erforderliche Nachweise entsprechend der Begründung
Genehmigt der Prüfungsausschuss die nachträgliche Anmeldung zur Prüfung kann der Antrag im Büro der Studiengangskoordinatorin abgeholt (vereinbaren Sie einen Termin oder halten Sie sich an die Sprechstunden) und umgehend bei der zuständigen Sachbearbeiterin im Zentralen Prüfungssekretariat (Frau Paulus-Frick, C2.232) eingereicht werden.
Das Praktikum Modul (B18) im B. A. Angewandte Sportwissenschaft dient der individuellen Entwicklung und gezielten Berufsorientierung im Handlungsfeld Sportwissenschaft und soll mit spezifischen Arbeitssituationen vertraut machen. Die Vermittlung von Erfahrungen in ausgewählten Arbeits- und Berufsfeldern steht im Fokus. Die Dauer des Praktikums umfasst mindestens 6 Wochen (Kennenlernen der Einrichtung und des beruflichen Alltags in vollem Umfang).
Der Praktikumsgeber ist frei wählbar, muss aber ein potenzielles Berufsfeld für Sportwissenschaftler und eine kompetente Betreuung bieten. Im Anschluss muss der Praktikumsgeber die Durchführung des Praktikums im geforderten Umfang und die Tätigkeiten während des Praktikums schriftlich bescheinigen.
Das Praktikum wird mit einer Modulabschlussprüfung (studienrelevante Leistung: Praktikumsbericht) abgeschlossen. Der Praktikumsbericht ist spätestens sechs Wochen nach Beenden des Praktikums bei der Modulbeauftragten einzureichen (eine PDF-Datei, inkl. Anhang mit der Anmeldung zum Praktikum und der Bescheinigung des Praktikumsgebers). Die Modulabschlussnote wird von der Modulbeauftragten spätestens 4 Wochen nach Abgabe des Berichts in PAUL eingepflegt.
Weitere Informationen zu den Formalitäten und zur Erstellung des Praktikumsberichts inklusive der Checkliste finden Sie hier.
Die Anmeldung zum Praktikum erfolgt mit dem Ausfüllen eines Anmeldeformulars.
Zum Praktikum (Wahl des Praktikumsgebers) muss eine schriftliche Zustimmung durch die Modulverantwortliche erfolgen („Anmeldung zum Praktikum“).
Ergänzend ist eine Anmeldung zum Modul und zur Modulabschlussprüfung in PAUL notwendig (z. B. direkt im 5. Semester).
Relevante Praktikumsgeber in sportwissenschaftlichen Arbeits- und Berufsfeldern finden Sie z. B. in folgenden Bereichen
* Öffentliche Einrichtungen (Sportämter, Sportschulen, Ministerien, Krankenkassen, Sozialversicherungsträger, etc.)
* Organisierter (Leistungs)Sport (Vereine, Verbände, Ligen, etc.)
* Kommerziell und privat organisierte Sportanbieter (Sportstudios, Betriebssporteinrichtungen, etc.)
* Privat organisierte Gesundheitsdienstleister (Wellness, Tourismus, etc.)
* Gesundheitszentren, Kur-und Rehabilitationseinrichtungen
* Stiftung im (Gesundheits)Sport
Weitere Informationen zu den Formalitäten und zur Erstellung des Praktikumsberichts inklusive der Checkliste finden Sie hier.
Im Rahmen des Bachelorstudiums Angewandte Sportwissenschaft werden Leistungspunkte im Studium Generale erbracht. Das Studium Generale ist ein Pflichtmodul, welches mit 6 Leistungspunkten (180 h Workload) abgeschlossen werden muss. Es dient der interdisziplinären Kompetenzerweiterung oder auch zur erweiterten Profilierung über die fachlichen Belange des Studiums der Sportwissenschaften hinaus.
Die Inhalte sind frei aus den Angeboten der in PAUL hinterlegten Module der Universität Paderborn wählbar. Dazu gibt es in der Regel eine Liste von offiziell für das Studium Generale angebotenen Veranstaltungen anderer Fächer. Bei Veranstaltungen dieser Liste ist der Zugang für Studierende im Rahmen des Studium Generale garantiert. Diese Liste wird bei Erscheinen in PAUL (dem interaktiven Vorlesungsverzeichnis der Universität) unter der Rubrik "Hörer aller Fakultäten" veröffentlicht. Bei anderen Veranstaltungen aus dem Vorlesungsverzeichnis kann ein Dozent die Teilnahme im Rahmen des Studium Generale ohne Begründung versagen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht also nicht. Sie können das Studium Generale auch dazu nutzen, Ihre Sprachkenntnisse zu erweitern. Sprachkenntnisse sind eine Schlüsselkompetenz, die nicht nur für Ihr Studium, sondern auch für einen eventuellen Auslandsaufenthalt und für Ihr späteres Berufsleben relevant sind.
Zum Nachweis der im Bereich Studium Generale erbrachten Prüfungsleistung steht ein Formular zur Verfügung. Dieses muss nach Abschluss der zugehörigen Prüfungsleistung von den verantwortlichen Lehrenden gestempelt und gegengezeichnet und dann im Prüfungssekretariat eingereicht werden.
Für Studierende, die eine ärztlich bestätigte chronische Beeinträchtigung nachweisen, kann eine Anpassung von Studien- und Prüfungsleistungen individuell geprüft werden.
Hier finden Sie weitere Hinweise zur Beratung und Antragstellung:
Studierende die nach §48 BAföG eine Leistungsbescheinigung einreichen müssen, benötigen zunächst eine tagesaktuelle Übersicht der bislang erbrachten Leistungen (Transcript of Records). Diese kann bei der für den Studiengang zuständigen Mitarbeiterin des Zentralen Prüfungssekretariats (Frau Paulus-Frick, C2.232) beantragt werden. Anschließend muss das Transcript of Records sowie das vom Bafög-Amt vorgegebene Formular "Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG" (Formblatt 5) ausgefüllt und an die Studiengangsleitung (Katrin Hemschemeier, SP1.511) gesendet werden. Bitte geben Sie zusätzlich an, zu welchem Datum und Semester der Antrag geprüft werden soll.
WICHTIG: Es werden nur Anfragen bearbeitet, wenn beide Dokumente vorliegen.
Abschluss des Studiums
Die Bachelorprüfung setzt sich zusammen aus den Prüfungsleistungen aller Module und der Bachelorarbeit. Im Rahmen der Bachelorarbeit sollen Sie zeigen, dass Sie ein sportwissenschaftliches Problem mit wissenschaftlichen Methoden, innerhalb einer vorgegebenen Frist selbstständig bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darstellen können.
- Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 3 Monate. Das Startdatum der Bearbeitungszeit wird durch die Erstgutachterin oder den Erstgutachter im Zulassungsformular festgeschrieben.
- Die Bachelorarbeit darf nicht – auch nicht auszugsweise – für eine andere abgeschlossene Prüfung angefertigt worden sein.
- Die Arbeit kann nach Absprache mit den Gutachtern in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden.
- Das Thema der Arbeit kann nur einmal und nur innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgeben werden. Bei einer Wiederholung der Bachelorarbeit verfällt dieser Anspruch, wenn der Anspruch beim ersten Versuch genutzt wurde.
- Die Bachelorarbeit kann nur einmal wiederholt werden, wenn sie mit der Note „mangelhaft“ bewertet wurde. Zudem ist ein neues Thema zu stellen.
- Die Bachelorarbeit kann nach Absprache auch in Form einer Gruppenarbeit stattfinden, wenn eine klare Abgrenzung der geleisteten Arbeiten zu verzeichnen ist. Videoproduktionen, Demonstrationsexperimente, mediale Produktionen, Funktionsmodelle können auch gegen eine schriftliche Arbeit ausgetauscht werden.
- Die elektronische Abgabe der Abschlussarbeit ist nur über den Uni-Mail-Account als Absender zulässig. Ebenso ist die Datei lediglich an die jeweiligen Uni-Mail-Account der Gutachtenden und des Zentralen Prüfungssekretariates (ZPS) zu senden (erkennbar an der Endung *uni-paderborn.de bzw. *upb.de). Eine Abgabe der Arbeit ist nur im Format pdf/a (PDF/A ist ein Dateiformat zur Langzeitarchivierung digitaler Dokumente) zulässig, die Einreichung in einem anderen Format oder die Abgabe von einem anderen E-Mail-Account als dem der Universität Paderborn ist keine wirksame Abgabe der Abschlussarbeit und wird als Nichtabgabe gewertet. Dateien können per Uni-Mail nur in einem Anhang mit der maximalen Größe von 45 MB eingereicht werden, größere Dateien müssen auf anderen Datenträgern physisch im ZPS eingereicht werden.Abgabedatum ist das Eingangsdatum der E-Mail im ZPS, nicht das Versanddatum! Somit kann auch nur das ZPS prüfen und bestätigen (durch Eintrag in PAUL), ob die Abgabe fristgemäß erfolgt ist.Die Abgabe der Abschlussarbeit per E-Mail ist ein optionales Angebot, eine Abgabe in Papierform ist gem. der Regelungen in § 10 der Ordnung zur Regelung von Online-Prüfungen der UPB alternativ weiterhin möglich, falls die entsprechende Prüfungsordnung das so vorsieht. Sonstige formale Voraussetzungen aus den Prüfungsordnungen gelten weiterhin.
- Informationen zur Abgabe Ihrer Bachelorarbeit finden Sie auch unter Abschlussarbeiten
- Die Bewertung der Bachelorarbeit wird spätestens zehn Wochen nach Abgabe in PAUL bekannt gegeben.
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit werden über die Allgemeinen Bestimmungen der Prüfungsordnungen geregelt: Zum Zeitpunkt des Antrags auf Zulassung zur Bachelorarbeit
- müssen sie im Bachelorstudiengang Angewandte Sportwissenschaft eingeschrieben sein,
- 108 LP aus den Modulen B1 bis B10 in Ihrem Leistungskonto vorweisen können und
- den Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Praktikums (Note ≤ 4 in Modul B18) erbringen.
Sofern sie alle o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden Sie vom Prüfungssekretariat zur Bachelorarbeit zugelassen. Dies ist in der Regel ab dem 5. oder 6. Semester der Fall.
Überlegen Sie sich zunächst, in welchem Arbeitsbereich Sie Ihre Bachelorarbeit schreiben möchten. Nehmen Sie Kontakt zu möglichen Prüfer*innen auf und besprechen Sie ein Thema bzw. einen Themenvorschlag für Ihre Bachelorarbeit. Berücksichtigen Sie die Vorgaben der jeweiligen Arbeitsbereiche des Departments Sport und Gesundheit (Informationen zu Meldefristen, Ablauf und Betreuungsprozessen in den jeweiligen Arbeitsbereichen auf der Homepage beachten).
In einigen Arbeitsbereichen ist es z. B. üblich, dass Sie Ihre Ideen zu einem Thema in Form eines Essays/Proposals/... skizzieren. Diese dienen als Gesprächsgrundlage.
Mit allen Voraussetzungen zur Zulassung für die Bachelorarbeit können Sie diese auf PAUL beantragen. Sie finden das entsprechende Online-Formular in Ihrem PAUL-Account unter Studium und Anträge.
Der Antrag wird vom Zentralen Prüfungssekretariat (ZPS) geprüft und nach Genehmigung finden Sie ein Zulassungsformular in Ihrem PAUL-Account unter Dokumente. Unterschreiben Sie das Dokument an der markierten Stelle und reichen Sie es bei Ihrer Erstgutachterinnen oder Ihrem Erstgutachter ein. Diese*r unterschreibt das Dokument und trägt den Laufzeitbeginn ein, der den Start der Bearbeitungszeit (3 Monate) markiert. Zuletzt schicken Sie die vollständigen Unterlagen zurück an das ZPS.
Eine Schritt für Schritt Anleitung zur Antragstellung finden Sie auf der Hilfeseite der Universität Paderborn, hier: Anmeldung von Abschlussarbeiten
Wenn Sie Ihre Bachelor- bzw. Masterprüfungen erfolgreich bestanden haben, wird Ihnen bei der Fakultätsfeier der Naturwissenschaften im feierlichen Rahmen Ihren Gratulationsurkunde überreicht. Absolventinnen und Absolventen mit besonderem Engagement und herausragenden Leistungen werden zusätzlich geehrt. Die Abschlussfeier der Fakultät der Naturwissenschaft findet jährlich (meist im November) statt.
Der Übergang in das Berufsleben der Sportwissenschaftler*innen kann sehr unterschiedlich verlaufen. Aufgrund der Vielseitigkeit des Studiums und den individuellen Kompetenzen und Interessen, eröffnen sich unterschiedliche Berufseinstiege in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft. Im Folgenden sind einige der möglichen Arbeitsbereiche aufgelistet.
- Gesundheitswesen
- Betriebliche Gesundheitsförderung
- Krankenkassen
- Fitness- & Gesundheitszentren
- Rehabilitationseinrichtungen
- Kommerzielle Sportanbieter
- z.B. Fitnessstudios
- Sportvereine &-verbände
- Hochschule
- Hochschulsport
- Forschung & Lehre
Das ‚Ehemaligen Netzwerk‘ des Departments Sport und Gesundheit der Universität Paderborn ist für ehemalige Studierende, Lehrende sowie Mitarbeiter geschaffen worden, um den Kontakt mit der Universität zu festigen und sich gegenseitig über Informationen und Praxiserfahrungen auszutauschen, um so voneinander zu profitieren.
Somit haben Sie nach Beendigung des Studiums die Möglichkeit sich über ein Formular in die Almuni-Liste aufnehmen zu lassen, sodass das Alumni-Netzwerk stetig erweitert wird.
Zusätzlich wird in jährlichen Sport-Info-Mails über Neuigkeiten rund um das Department Sport und Gesundheit und das Campus-Leben berichtet. Des Weiteren erhalten Sie spezielle Alumni-Angebote und Einladungen zu den Treffen der Paderborner Sportstudierenden.
Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie hier.