Term of office 01.03.2025 - 28.02.2027 or 01.07.2024 - 30.06.2025*

  • Prof. Dr. Sabine Radtke (Chair)
  • Prof. Dr. Nina Klünder (Deputy Chair)
  • Prof. Dr. Lars Libuda
  • Prof. Dr. Elke Grimminger-Seidensticker
  • Dr. Tim Lehmann
  • Anna Nienaber

* The term of office of the students is 1 year, the term of office of the other groups is 2 years.

Bean­tra­gung

Anträge an den Promotionsausschuss sind bitte ausschließlich in digitaler Form an die Vorsitzende des Promotionsausschusses (Prof. Dr. Radtke: sabine.radtke@uni-paderborn.de) sowie an das Departmentssekretariat (Frau Lipsmeier: sarah.lipsmeier@uni-paderborn.de) zu senden.

Bearbei­tung­szeit

Planen Sie bitte für die Bearbeitung Ihres Antrag eine Frist von rund zwei Wochen ein. Während der vorlesungsfreien Zeit kann sich die Bearbeitung verzögern. 

Im­mat­riku­la­tion - An­trag auf An­erken­nung

Eine Immatrikulation und die Ausstellung der dafür benötigten Bescheinigung zur Aufnahme eines Promotionsstudiums ist nur nach einer erfolgreichen Anerkennung als Promovend*in möglich. Stellen Sie daher bitte vorher einen Antrag auf Anerkennung beim Promotionsausschuss. 

Der Weg zur Pro­mo­tion

1.

Alles in trockenen Tüchern

Sie haben festgelegt, womit Sie sich in Ihrer Dissertation beschäftigen möchten, und wissen, wer Sie während dieser Zeit betreut.

Ab jetzt ist der Promotionsausschuss für die formalen Schritte Ihres Promotionsverfahrens zuständig.

2.

Antrag auf Anerkennung

Als nächstes stellen Sie den Antrag auf Anerkennung als Doktorand*in beim Promotionsausschuss. Der Antrag selbst ist formlos.

Welche Unterlagen Sie zusätzlich einreichen müssen (z. B. die Betreuungsvereinbarung), finden Sie in der Checkliste für den Antrag auf Anerkennung weiter unten.

Hinweis: Bitte reichen Sie alle Unterlagen per Mail ein. Bitte achten Sie darauf, alles Unteralgen sorgfältig aufzubewahren, denn diese werden Sie später (s. Punkt 6) erneut benötigen. 

3.

Bearbeitung seitens des Promotionsausschusses

Ihr Antrag wird vom Promotionsausschuss geprüft. Die Bearbeitung dauert in der Regel etwa zwei Wochen.

Bei Rückfragen melden wir uns direkt bei Ihnen.

4.

Immatrikulation

Doktorand*innen haben sich gemäß Einschreibungsordnung der Universität Paderborn einzuschreiben (§ 6 Abs. 4 Promotionsordnung NW). 

Die Immatrikulation ist nach erfolgreicher Anerkennung als Doktorand*in möglich und wird im Zuge der Verfahrenseröffnung ab Punkt 6 kontrolliert. 

Der Studierendenservice benötigt für die Einschreibung das Formular „Bescheinigung zur Aufnahme eines Promotionsstudiums“, welches vom Vorsitz des Promotionsausschusses unterschrieben werden muss. Bitte senden Sie uns die Bescheinigung ausgefüllt per Mail zu, die Abholung erfolgt nach Absprache persönlich oder ebenfalls per Mail. 

Die Bewerbung und Einschreibung ist ganzjährig möglich. Weitere Informationen, sowie das Formular der Bescheinigung, finden Sie auf der Seite des Studierendenservice für Promovierende

5.

Durchführung des Promotionsprojektes

Nachdem die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie mit Ihrem Promotionsprojekt beginnen.

6.

Antrag auf Zulassung

Wenn Ihre Dissertation fertiggestellt ist, reichen Sie sie zusammen mit dem Antrag auf Zulassung beim Promotionsausschuss ein.

In der Checkliste für den Antrag auf Zulassung finden Sie alle einzureichenden Unterlagen.

In diesem Schritt schlagen Sie Personen für die Promotionskommission vor und nennen Ihren Wunschtermin für die Disputation.

Hinweis: Nur die Dissertationsschrift muss in vierfacher Ausfertigung als Ausdruck abgegeben werden. Alle übrigen Unterlagen sollen per Mail eingereicht werden.

7.

Prüfung des Antrag auf Zulassung

Der Promotionsausschuss prüft, ob alle formalen Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt sind. Die Bearbeitung dauert in der Regel etwa zwei Wochen.

8.

Eröffnung des Verfahrens

Nach Genehmigung Ihres Antrags auf Zulassung wird Ihr Promotionsverfahren offiziell eröffnet. Der Promotionsausschuss informiert die Hochschulöffentlichkeit über die Eröffnung.

9.

Gutachtenbestellung

Der Promotionsausschuss informiert den*die Vorsitzende*n Ihrer Promotionskommission über die Eröffnung.

Der*die Vorsitzende bestellt daraufhin die Gutachter*innen und bittet um Erstellung der Gutachten.

Die Druckexemplare Ihrer Dissertation werden den Gutachter*innen direkt vom Promotionsausschuss zur Verfügung gestellt.

10.

Begutachtung

Die Gutachter*innen prüfen Ihre Dissertation und erstellen jeweils ein Gutachten. Die Bearbeitungsfrist beträgt in der Regel sechs Wochen.

Fallen die Gutachten positiv aus, folgt der nächste Schritt.

11.

Auslage der Gutachten

Die Gutachten und ein Exemplar Ihrer Dissertation werden im Dekanat der Fakultät für Naturwissenschaften ausgelegt.

Die Auslagefrist beträgt zwei Wochen. Im Anschluss folgt eine einwöchige Äußerungsfrist für Stellungnahmen.

Insgesamt dauert dieser Schritt also drei Wochen und kann nicht verkürzt werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung Ihres Disputationstermins.

Hinweise:

  • Promovierende dürfen selbst Einsicht in die Gutachten nehmen.
  • Die Hochschulöffentlichkeit wird über die Auslage informiert.
12.

Disputation

Die Disputation ist die mündliche Verteidigung Ihrer Dissertation vor der Promotionskommission. Auch die Hochschulöffentlichkeit ist zur Disputation eingeladen.

13.

Ergebnis der Disputation

Im Anschluss an die Disputation teilt Ihnen die Promotionskommission das Ergebnis mit.

14.

Veröffentlichung der Dissertation

Nach der Disputation müssen Sie Ihre Dissertation über die Universitätsbibliothek veröffentlichen.

Sollte die Promotionskommission Auflagen formuliert haben, muss deren Erfüllung vor der Veröffentlichung vom Vorsitz der Kommission bestätigt werden.

Die Anforderungen und Möglichkeiten zur Veröffentlichung der Pflichtexemplare entnehmen sie bitte § 20 der Promotionsordnung NW. Nach der Veröffentlichung stellt die Universitätsbibliothek eine Empfangsbestätigung aus. Das Original der Bestätigung müssen Sie beim Promotionsausschuss einreichen oder lassen es vom Dekanat an uns weitergeleitet. 

Mit der Abgabe der Pflichtexemplare gilt Ihr Promotionsverfahren als abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Universitätsbibliothek.

15.

Urkunde und Zeugnis

Sobald dem Promotionsausschuss alle Unterlagen vollständig vorliegen, werden Urkunde und Zeugnis erstellt.

Der Druckprozess (inkl. Stempel, Siegel und Unterschriften) dauert erfahrungsgemäß einige Wochen – in der Urlaubszeit kann dies etwas länger dauern.

16.

Übergabe

Die Übergabe der Dokumente erfolgt in Absprache mit dem Promotionsausschuss, dem*der Vorsitzenden der Promotionskommission, dem*der Erstgutachtenden und Ihnen.

17.

Absolvententag NW

Im Rahmen des Absolvententags der Fakultät für Naturwissenschaften möchte Ihnen das Department Sport & Gesundheit noch einmal herzlich gratulieren.

Die Einladung erfolgt über das Dekanat. Die Feierlichkeit findet üblicherweise Ende November statt.

 

Bei Fragen und Unklarheiten zum Ablauf der Promotion können Sie sich bei Sarah Lipsmeier melden. 

Druck­ex­em­plare - An­trag auf Zu­las­sung

Im Zusammenhang mit einem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahren sind die vier Druckexemplare der Dissertation an Frau Lipsmeier zu senden.

Postanschrift: 

Universität Paderborn
Fakultät für Naturwissenschaften
Department Sport & Gesundheit
SP.0.425
Warburger Str. 100
33098 Paderborn

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