Studienbeginn ab WiSe 26/27
Wenn Sie Ihr Studium ab dem Wintersemester 26/27 begonnen haben, finden Sie in diesem Bereich die wichtigsten inhaltlichen und formalen Informationen zum Studiengang Angewandte Sportwissenschaft, Bachelor of Science (nachfolgend B.Sc. abgekürzt).
Die Prüfungsordnung bildet den prüfungsrelevanten Rahmen und die rechtliche Grundlage Ihres Studiums und sichert faire Bedingungen für alle Studierenden. Sie ist zentraler Begleiter im Studium und in zwei wichtige Dokumente aufgeteilt.
Die Allgemeinen Bestimmungen enthalten übergreifende Informationen zu den Rahmenbedingungen des Studiums (z. B. Dauer des Studiums, Leistungspunkte u. w.).
Die Besonderen Bestimmungen enthalten spezifische Regelungen zum Studiengang (z. B. den Studienverlaufsplan, die Modulbeschreibungen u. w.).
Tipp: Die Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen des Studiengangs B.Sc. Angewandte Sportwissenschaft sollten Sie während des Studiums immer im Blick behalten.
Der Studienverlaufsplan bietet Orientierung und Hilfestellung für die Planung Ihres Studiums. Er gibt außerdem eine Übersicht über den optimalen Studienverlauf und zeigt, in welchen Semestern Sie welche Module für ein Studium in Regelstudienzeit belegen sollten.
Die Modulbeschreibungen im Modulhandbuch informieren über Umfang, Inhalt und Lernziele der einzelnen Module. Sie zeigen außerdem, welche Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsleistungen in den Modulen absolviert werden müssen. Die aktuellen Modulbeschreibungen finden Sie im Modulhandbuch hier.
Für Informationen zu spezifischen Modulen oder die Anerkennung von bereits absolvierten Leistungen sind die Modulbeauftragten die erste Anlaufstelle.
Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation der Prüfungen und die Überwachung ihrer Durchführung zuständig. Zu seinen Aufgaben gehören außerdem
- die Einhaltung der Prüfungsordnung, insbesondere der Verfahrensregeln
- die Entscheidung über Widersprüche gegen in Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen
- die abschließende Prüfung der Anerkennung von Leistungen
Den aktuell gewählten Prüfungsausschuss finden Sie hier.
Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die bereits in einem anderen Studiengang erfolgreich nachgewiesen wurden, erfolgt auf Antrag.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Studienorganisation
Die Anmeldungen zu den Lehrveranstaltungen an der Universität Paderborn erfolgt über das Paderborner Assistenzsystem für Universität und Lehre (PAUL).
Für alle Prüfungen (auch Qualifizierende Teilnahme, QT) ist eine Anmeldung über PAUL notwendig.
Informationen zu den Fristen der Prüfungsan- und -abmeldung finden Sie hier. Die Zeiträume werden in jedem Semester neu und übergeordnet vom Prüfungsmanagement der Universität festgelegt.
Folgende Hinweise sind unbedingt zu beachten:
- Melden Sie sich fristgerecht zu allen Prüfungsleistungen an, die Sie im Semester absolvieren möchten. Kontrollieren Sie innerhalb der Anmeldefrist, ob Sie sich zu allen Prüfungsleistungen angemeldet haben. Nach Ablauf der Anmeldephase ist die Anmeldung zu weiteren Prüfungsleistungen nicht mehr möglich.
- Eine Anmeldung über PAUL ist auch zu jedem weiteren Prüfungstermin erforderlich (z. B. zur 1. Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung).
- Die erfolgreiche Prüfungsanmeldung kann nur erfolgen, wenn ggf. vorhandene Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Diese können den Modulbeschreibungen entnommen werden.
- Ohne Anmeldung sind Sie nicht berechtigt, an der Prüfung teilzunehmen.
- Die Prüfungsabmeldung ist im Rahmen der Abmeldefrist ohne weitere Angabe von Gründen möglich. Sie erfolgt für alle Prüfungen in PAUL. Außerhalb der Abmeldefristen ist der Rücktritt nur mit triftigen Grund möglich (z. B. ärztlich bescheinigte Erkrankung / Prüfungsunfähigkeit oder nachweisbare höhere Gewalt). Weitere Informationen und Hinweise zum Rücktritt von eine Prüfung finden Sie hier.
- Beachten Sie, dass bei Nichterscheinen zu einer Prüfung ohne Prüfungsabmeldung ein Fehlversuch in Ihrem Leistungskonto registriert wird.
- Bei Problemen mit der Anmeldung zu einzelnen Prüfungsleistungen in PAUL melden Sie sich umgehend und noch innerhalb der Anmeldephase im zentralen Prüfungsmanagement der Uni Paderborn.
Die Anzahl der Prüfungsversuche sind in den Modul- und Modulteilprüfungen der Pflichtmodule auf vier und in Wahlpflichtmodulen auf zwei begrenzt. Informationen dazu sind den Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung zu entnehmen.
Stellen Sie unbedingt sicher, dass Sie sämtliche Prüfungen, die Sie im Semester absolvieren möchten, fristgerecht bis zum Ende der Revisionsphase anmelden.
Nach Ablauf der Anmeldephase ist die Zulassung zu einer Prüfungsleistungen nicht mehr möglich und Sie sind nicht berechtigt, an der entsprechenden Prüfungsleistung teilzunehmen!
Bei Problemen mit der Anmeldung zu einzelnen Prüfungsleistungen melden Sie sich umgehend und innerhalb der Anmeldephase im Prüfungsmanagement (Frau Paulus-Frick, C2.232).
Studierende mit einer längerfristigen oder dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung, die dazu führt, dass Prüfungen oder Studienleistungen unter normalen Bedingungen erschwert werden, können einen Antrag auf Anpassung der Bedingungen zum Ausgleich der Benachteiligung stellen.
- Weitere Informationen zur Beratung und Beantragung eines Nachteilsausgleich für Studien- oder Prüfungsleistungen ohne sportliche Praxis (hochschuleinheitlicher Antrag) finden Sie hier.
- Hinweise zur Beratung und Antragstellung für Studien- und Prüfungsleistungen in den sportpraktischen Kursen finden Sie mit den nachfolgend aufgeführten Links:
Das Studium Generale ist ein Pflichtmodul, welches mit 6 Leistungspunkten (180 h Workload und entsprechenden Prüfungsleistungen) abgeschlossen wird.
Im Rahmen des “Studium Generale” können Sie aus den Angebote der Universität Paderborn wählen, um Fachkenntnisse in anderen Bereichen sowie überfachliche Schlüsselkompetenzen zu entwickeln und Ihr individuelles akademisches Profil zu schärfen.
Lehrveranstaltungen können Sie im Vorlesungsverzeichnis wählen: z. B.
- aus der Rubrik “Studium Generale und Hörer aller Fakultäten"
- aus der Rubrik “Zentrum für Sprachlehre”
- Veranstaltungen der Stabstelle “Bildungsinnovationen und Hochschuldidaktik”
- Lehrveranstaltungen anderer Fakultäten (nur nach selbstorganisierter Genehmigung durch die im Vorlesungsverzeichnis genannten, verantwortlichen Lehrpersonen)
- Der Nachweis der im Studium Generale erbrachten Leistung erfolgt direkt in PAUL (für entsprechend angelegte Lehrveranstaltung) oder mit einem Formular. Es wird nach erfolgreichem Abschluss der Studien- und Prüfungsleistungen ausgefüllt und durch die verantwortliche Lehrperson geprüft, unterschrieben und gestempelt. Sie schicken es dann per E-Mail an die modulbeauftragte Person für das Studium Generale. Nach Genehmigung erfolgt die Eintragung in das PAUL-Leistungkonto durch das Prüfungsmanagement.
Das Modul Praktikum (B20) im B.Sc. Angewandte Sportwissenschaft dient der individuellen Profilierung und gezielten Berufsorientierung im Handlungsfeld Sportwissenschaft und knüpft an Ihren individuellen Entwicklungsplan aus dem Modul Sportwissenschaftliche Profilierung (B7) an. Die Dauer des Praktikums umfasst mindestens sechs Wochen in Vollzeit.
Der Praktikumsgeber ist frei wählbar, muss aber ein potenzielles Berufsfeld für Sportwissenschaftler*innen und eine kompetente Betreuung bieten. Im Anschluss muss der Praktikumsgeber die Durchführung des Praktikums im geforderten Umfang und die Tätigkeiten während des Praktikums schriftlich bescheinigen.
- Die Anmeldung zum Praktikum erfolgt auf Antrag mit dem Formular “Anmeldung zum Praktikum” und muss durch die modulbeauftragte Person genehmigt werden (Unterschrift im Anmeldeformular).
- Spätestens nach der Genehmigung ist eine Anmeldung zum Modul und zur Modulabschlussprüfung in PAUL notwendig.
- Der Praktikumsbericht (Modulabschlussprüfung) ist spätestens sechs Wochen nach Beenden des Praktikums bei der modulbeauftragten Person einzureichen (eine PDF-Datei, inkl. Anhang mit der Anmeldung zum Praktikum und der Bescheinigung des Praktikumsgebers).
Studierende, die nach §48 BAföG eine Leistungsbescheinigung (Formblatt 05) brauchen, schicken folgende Unterlagen an die Studiengangsleitung (Katrin Hemschemeier, SP1.511):
- tagesaktuelle Übersicht der bisher erbrachten Leistungen (PAUL Leistungsübersicht / Transcript of Records zu beantragen im Prüfungsmanagement)
- das vollständig und sorgfältig ausgefüllte (Angaben zur Person, zum Studium, Fachsemester und Datum zu dem der Antrag geprüft werden soll) vom BAföG-Amt vorgegebene Formular "Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG" (Formblatt 05)
Hinweis: Die Bescheinigung wird nur geprüft und bearbeitet, wenn beide Dokumente vollständig eingereicht werden.
Abschluss des Studiums
Die Bachelorprüfung setzt sich aus den gewichteten, notenrelevanten Prüfungsleistungen aller Module zusammen. Das Studium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle zu absolvierenden Module erfolgreich abgeschlossen und im Leistungskonto eingetragen wurden.
Im Rahmen des Abschlussmoduls sollen Sie zeigen, dass Sie ein sportwissenschaftliches Problem mit wissenschaftlichen Methoden, innerhalb einer vorgegebenen Frist eigenständig bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darstellen und diskutieren können.
Zum Abschlussmodul gehören eine Bachelorarbeit und eine mündliche Verteidigung.
- Informationen und Hinweise finden Sie in §§ 17-19 der Allgemeinen Bestimmungen, in § 40 und der Modulbeschreibung B21 “Abschlussmodul” der Besonderen Bestimmungen.
- Die Bearbeitungsfrist wird durch die Erstgutachtenden im Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit festgeschrieben.
- Bei Erkrankungen im Bearbeitungszeitraum müssen Sie unverzüglich ein ärztliches Attest über das Bestehen und die Dauer der Prüfungsunfähigkeit vorlegen, wenn Sie einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit stellen möchten.
- Die mündliche Verteidigung wird spätestens sechs Wochen nach Abgabe der Bachelorarbeit anberaumt und in der Regel von den Prüfenden der Bachelorarbeit abgenommen. Im Rahmen der Verteidigung (max. 30 Minuten) werden der thematische Schwerpunkt und die Ergebnisse Ihrer Arbeit mündlich vorgestellt, erläutert und fachsachlich diskutiert.
- Die Abschlussarbeit und die mündliche Verteidigung müssen jeweils mindestens mit der Note „ausreichend" (4,0) bewertet sein. Die Note des Abschlussmoduls wird aus beiden Prüfungen gewichtet ermittelt (Bachelorarbeit 70 % und Verteidigung 30 %).
Die Voraussetzungen für die Annahme der Bachelorarbeit sind in den Allgemeinen Bestimmungen (§ 18) geregelt: Zum Zeitpunkt des Antrags auf Zulassung zur Bachelorarbeit
- müssen Sie im Bachelorstudiengang B.Sc. Angewandte Sportwissenschaft eingeschrieben sein,
- die Module B1, B6, B7 und B12 erfolgreich abgeschlossen haben und
- mindestens 108 Leistungspunkte aus den Pflichtmodulen der ersten beiden Studienjahre (B1-B12) in Ihrem Leistungskonto nachweisen.
Die Betreuung im Abschlussmodul (Erstgutachtende*r) erfolgt durch eine Person mit Prüfqualifikation. Für das Thema und die Wahl einer betreuenden Person haben Sie ein Vorschlagsrecht aber keinen Rechtsanspruch. Überlegen Sie zunächst, in welchem Arbeitsbereich Sie Ihre Bachelorarbeit schreiben möchten. Nehmen Sie Kontakt zu möglichen Prüfer*innen auf und besprechen Sie Ihre Interessen und Möglichkeiten für eine Bachelorarbeit.
- Zu Meldefristen, Ablauf und Betreuungsprozessen informieren die multidisziplinären Arbeitsbereiche auf der Homepage des Departments Sport und Gesundheit.
Nach der verbindlichen Wahl einer betreuenden Person und Vergabe des Themas können Sie die Abschlussarbeit über ein webbasiertes Antragsverfahren in PAUL (Studium / Anträge) anmelden.
- Die jeweils aktuellen Informationen mit Schritt für Schritt Anleitung zur Antragstellung finden Sie auf den PAUL-Infoseiten hier: Anmeldung von Abschlussarbeiten
- Informationen zur Abgabe Ihrer Bachelorarbeit finden Sie im Prüfungsmanagement hier: Abschlussarbeiten
Wenn Sie Ihre Bachelorprüfung erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie alle Abschlussdokumente (Zeugnis, Urkunde, Transcript of Records, Diploma Supplement) vom Prüfungsmanagement.
Eine Urkunde wird Ihnen feierlich im Rahmen der Fakultätsfeier überreicht (jährlich, zumeist im November). Absolventinnen und Absolventen mit besonderem Engagement und herausragenden Leistungen werden zusätzlich geehrt. Ein Preis für herausragende Abschlussarbeiten in der Sportwissenschaft wird jährlich verliehen.
Im “Ehemaligen Netzwerk Sport” des Departments Sport und Gesundheit der Universität Paderborn bleiben Ehemalige und Mitarbeitende aus der Sportwissenschaft miteinander in Kontakt. Wir tauschen Informationen, Praxiserfahrungen und Job- bzw. Praktikumsangebote untereinander aus und profitieren von den Möglichkeiten eines ständig wachsenden Netzwerks.
- Nach Abschluss des Bachelors können Sie sich mit einem Formular für die Alumni Liste anmelden.
- Die Sport-Info-Mail mit Neuigkeiten zur Sportwissenschaft an der UPB und zum Campusleben enthält auch Einladungen zu allen Festen und Events der “Paderborner Sportalumni”.