Un­fallver­sicher­ung

Als immatrikulierte Studierende sind Sie über die Unfallkasse NRW versichert.

Versicherungsschutz besteht bei allen studienbezogenen Tätigkeiten, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule liegen. Dazu gehören nicht nur der Besuch von Vorlesungen, Seminaren oder Übungen, sondern auch die Beteiligung an studentischer Selbstverwaltung, der Besuch der Universitätsbibliothek oder auch Exkursionen. Ebenso ist die Teilnahme an der Sport-Eignungsprüfung gesetzlich unfallversichert. 

Auch die unmittelbaren studienbezogenen Wege sind versichert. Bereits der Weg zur Immatrikulation ist geschützt und bei der der Exmatrikulation noch der Weg nach Hause. Nicht versichert sind demgegenüber die Anfertigung einer Diplomarbeit außerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereiches der Hochschule, private Studienfahrten oder das Nachbereiten einer Vorlesung in den eigenen vier Wänden und der private Besuch von Berufs bzw. Jobeinsteigermessen sowie Vorbereitungskurse auf das Studium vor der Immatrikulation.

Un­fal­lan­zeige

Im Fall einer Verletzung bzw. eines Unfalls, muss eine Unfallanzeige ausgefüllt werden. Wenden Sie sich dafür bitte an das Service Center.

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