An- und Abmeldungen zu / von Prüfungen
Im Bachelor of Education müssen Sie sich in Paul für die Prüfungen anmelden.
Die konkreten Prüfungstermine finden Sie entweder direkt in Paul oder sie finden die Termine etwas weiter unten auf dieser Seite im Prüfungsplan!
Detaillierte Informationen zu den Prüfungsan- und abmeldungen finden Sie auf den Seiten des PLAZ.
Beachten Sie eine fristgerechte Anmeldung zu den Prüfungen! Die Anmeldezeiträume finden Sie hier.
Sollten Prüfungen oder Termine nicht aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Sportartenleitung.
Abmeldungen von den sportpraktischen Prüfungen und theoretischen Prüfungen können bis spätestens eine Woche vor Beginn der Prüfung in Paul ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden (unbedingt das in Paul eingetragene Datum der Prüfung beachten).
Später als eine Woche vor Beginn der Prüfung ist keine Abmeldung, sondern nur noch der Rücktritt von einer Prüfung möglich: Ein Rücktritt von einer Prüfung ist nur mit triftigem Grund möglich. Ein entsprechender schriftlicher Antrag muss spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach dem Prüfungstermin unter Beifügung entsprechender Nachweise (z. B. Attest spätestens vom Tage der Prüfung) im Zentralen Prüfungssekretariat eingegangen sein.
Detaillierte Informationen zu den Prüfungsan- und abmeldungen finden Sie auf den Seiten des PLAZ
Im Bachelor of Arts müssen Sie sich in Paul für die Prüfungen anmelden.
Die Anmeldezeiträume für alle Prüfungen finden Sie hier: Fristen für Prüfungsan- und abmeldungen
Die konkreten Prüfungstermine finden Sie entweder direkt in Paul oder sie finden die Termine etwas weiter unten auf dieser Seite im Prüfungsplan!
Sollten Prüfungen oder Termine nicht aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Sportartenleitung.
Abmeldungen von den sportpraktischen Prüfungen und theoretischen Prüfungen können bis spätestens eine Woche vor Beginn der Prüfung in Paul ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden (unbedingt das in Paul eingetragene Datum der Prüfung beachten).
Innerhalb der letzten Woche vor der Prüfung ist keine Abmeldung, sondern nur noch der Rücktritt von einer Prüfung möglich: Ein Rücktritt von einer Prüfung ist nur mit triftigem Grund möglich. Ein ärztliches Attest (spätestens vom Tag der Prüfung) muss spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach dem Prüfungstermin im Prüfungssekretariat eingegangen sein. In allen anderen Fällen muss ein entsprechender schriftlicher Antrag spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach dem Prüfungstermin unter Beifügung entsprechender Nachweise beim Prüfungsausschuss eingegangen sein.
Prüfungsbestimmungen für Praxisprüfungen
Für Lehramtstudierende (B.Ed.) gelten ab dem Wintersemester 2023/24 in folgenden Sportarten und Bewegungsfeldern diese Prüfungsbestimmungen:
Diese gelten ab sofort für alle Studierenden (d. h. auch für Nachzügler*innen der PO 2017, die ihre Prüfungen geschoben haben).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die entsprechende Sportartenleitung.
- Gestalten, Tanzen, Darstellen
Für Sportstudierende (B.A.) gelten ab dem Wintersemester 2024/25 in folgenden Sportarten und Bewegungsfeldern diese Prüfungsbestimmungen:
Diese gelten ab sofort für alle Studierenden (d. h. auch für Nachzügler*innen der PO 2017, die ihre Prüfungen geschoben haben).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die entsprechende Sportartenleitung.
Spielformen I:
Spielformen II:
- Fussball
- Handball
- Hockey
Prüfungstermine im Sommersemester 2024
Den aktuellen Prüfungsplan für das Sommersemester 2024 finden Sie hier (Stand: 24.06.2024):
Qualifizierte Teilnahmen (qT, Test) nachholen
Wer eine qT bzw. einen sportpraktischen Test aus einem vergangenen Semester nachholen möchte, muss:
- fristgerecht in Paul für die entsprechende Leistung angemeldet sein (bitte Anmeldezeiträume beachten).
- bis zum 15. Januar (im Wintersemester) bzw. 30. Juni (im Sommersemester) Kontakt zur entsprechenden Sportartenleitung aufgenommen haben.
Prüfungszeitraum/Prüfungswochen
Die Prüfungen im Bereich "Theorie und Praxis der Sport- und Bewegungsfelder" finden in in der Regel in drei Prüfungswochen statt, die die letzte Woche der Vorlesungszeit und die ersten zwei Wochen der vorlesungsfreien Zeit umfassen.
In Ausnahmefällen finden Prüfungen ggf. auch außerhalb dieses Prüfungszeitraumes statt.
Bitte beachten Sie eine fristgerechte Anmeldung zu den Prüfungen!
Nachteilsausgleich
Für Studierende, die eine ärztlich bestätigte chronische Beeinträchtigung aufweisen, kann eine Anpassung von Studien- und Prüfungsleistungen individuell geprüft werden.
Hier finden Sie weitere Hinweise zu Beratung und Antragstellung:
Anmeldezeiträume
Bitte beachten Sie die Anmeldezeiträume für die Prüfungen!
ACHTUNG: Dies gilt sowohl für B.Ed.- als auch B.A.-Studierende!