In Anlehnung an die Kernlehrpläne NRW für das Fach Sport lernen die Studierende eine Vielfalt von Inhalten des Bereichs Gestalten, Tanzen, Darstellen kennen. Neben tänzerischen Bewegungselementen sammeln die Studierenden vielfältige Erfahrungen in Gestaltungsprozessen sowie im Umgang mit Darstellungsformen. Sie erweitern ihre Bewegungserfahrung sowie -qualität im Fokus gestalterischer, tänzerischer sowie darstellender Bezugsfelder. Sie verstehen den Prozess des Choreografierens / gestalterischen Entwicklungsprozess und sind in der Lage prozessspezifische Mittel (Umgang mit Gestaltungsparameter, Auseinandersetzung mit Gestaltungsprinzipien) anzuwenden. Sie analysieren gestalterische Prozesse und können ihre Erkenntnisse auf den Sportunterricht sowie den Schulsport übertragen.
Gestalten, Tanzen, Darstellen im Bachelor of Education - PO 2017
Gestalten, Tanzen, Darstellen gehört zu dem Modul B4 (Theorie und Praxis der Sport- und Bewegungsfelder II) des Bachelor of Education-Studiengangs mit den Schulformen Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (HRSGe), Gymnasien und Gesamtschulen (GyGe) sowie Berufskollegs (BK). Im Sommersemester wird im Seminar Gestalten, Tanzen, Darstellen I die Basis gelegt, auf der im kommenden Wintersemester in Gestalten, Tanzen, Darstellen II aufgebaut wird.
Für Studierende der Schulformen Grundschule (GS) und Sonderpädagogische Förderung (SP) ist laut Prüfungsordnung nur ein einsemestriger Kurs „Gestalten, Tanzen, Darstellen“ vorgesehen. Er liegt ebenfalls im Modul B4 (Theorie und Praxis der Sport- und Bewegungsfelder II) und wird in der Regel im Sommersemester als „Gestalten, Tanzen, Darstelllen für Grundschule (GS) und Sonderpädagogische Förderung (SP) angeboten.
Nähere Informationen zu den zu erlernenden Kompetenzen, den Kursinhalten, sowie den Prüfungsformen entnehmen Sie der entsprechenden Prüfungsordnung.
Gestalten, Tanzen, Darstellen im Bachelor of Education - PO 2022
Gestalten, Tanzen, Darstellen ist für alle Schulformen im Modul B4 (Theorie und Praxis der Sport- und Bewegungsfelder II) verortet. Laut Studienverlaufsplan ist es wie folgt in den Prüfungsordnungen der einzelnen Schulformen verankert:
- Im 3. Fachsemester für die Schulformen GyGe, BK und HRSGe.
- Im 4. Fachsemester für die Schulformen GS (nicht vertieft) und SP.
- im 5. Fachsemester für die Schulformen GS (vertieft).
Konkret heißt dies, dass die Lehrveranstaltungen sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester angeboten werden. Sofern die Kapazitäten es zulassen, können die Lehrveranstaltungen von Studierenden aller Schulformen zwischen dem 3. und 5. Semester flexibel studiert werden.
Nähere Informationen zu den zu erwerbenden Kompetenzen, zu den Kursinhalten sowie zu den Prüfungsformen entnehmen Sie der entsprechenden Prüfungsordnung. Die konkreten Prüfungsinhalte und Bewertungskriterien zur praktischen Prüfung finden sie ab dem WiSe 2023/24 hier.
Prüfungsanforderungen Praxis (PO 2017)
Hier finden Sie die Anforderungen für die Praxisprüfung im Gestalten, Tanzen, Darstellen (im Rahmen der Prüfungsordnung von 2017)