Qua­li­fi­zier­te Teil­nah­me (qT) im B.Ed. (Ge­stal­ten, Tan­zen, Dar­stel­len I)

Für Gestalten, Tanzen, Darstellen I (PO 2017) ist eine Kurzchoreografie auf frei wählbare Musik mit vorgegebenen Technikbausteinen gefordert (unter besonderer Berücksichtigung der Gestaltungsparameter (Raum, Zeit, Dynamik), des Bewegungsfluss sowie der Umsetzung auf Musik).

Gestaltung einer Kurzchoreografie (alleine oder zu zweit) mind. 1 min/max. 1.30 min unter Berücksichtigung folgender Technikbausteine sowie der oben genannten Kriterien:

  • –eine einbeinige oder zweibeinige Drehung am Platz oder in Bewegung
  • ein Sprung mit ersichtlicher Sprunghöhe
  • ein Element aus dem Bereich Schwingen
  • eine dynamische Bewegungskombination am Boden

 

Prü­fungs­an­for­de­run­gen (Pra­xis)

Die folgenden Prüfungsanforderungen gelten für die Seminare:

  • "Gestalten, Tanzen, Darstellen I und II“ im Bachelor of Education (GG, HRG, BK)
  • "Gestalten, Tanzen, Darstellen" im Bachelor of Education (GS)
  • "Tanzen" im Bachelor of Arts

Hinweis: Studierende die den Studiengang Bachelor of Education Grundschule studieren, müssen nur den Prüfungsteil II absolvieren.

Prü­fungs­teil I. "Pflicht­cho­reo"

Die Pflichtchoreografie wird den Studierenden im Rahmen des Seminars (Gestalten, Tanzen, Darstellen I) vorgestellt und im Tutorium vertiefend behandelt. Es gilt die vorgegebenen Bewegungselemente in der richtigen Reihenfolge passend zur Musik umzusetzen. Dabei wird sowohl die Ausführung der vielfältigen Bewegungsformen als auch ihre rhythmische, räumliche und dynamische Umsetzung bewertet.

Prü­fungs­teil II. "Ge­stal­tung ei­ner in­di­vi­du­el­len Cho­reo­gra­fie“

Der zweite Prüfungsteil umfasst eine von den Studierenden eigenständig erarbeitete Choreografie (Dauer: 2:30 - 3:00 Minuten). Für diesen Erarbeitungsprozess wird eine Gruppengröße von mind. 3 Studierenden bis max. 6 Studierenden vorausgesetzt. Der Einsatz und das Bereitstellen von Material (z.B. Handgeräte, Kostüme etc.) ist möglich, liegt jedoch in der Verantwortung der Studierendengruppe. Das Musikstück bzw. Tonelement ist am Prüfungstag in Form einer CD und eines USB-Sticks mitzubringen (Es empfiehlt sich den Tonträger vorab in der Prüfungsanlage zu testen!).

  • ­Von den Grundelementen (Gehen, Laufen, Hüpfen, Sprünge, Schwingen, Drehen) müssen mind. drei Elemente in die Choreo integriert sein
  • Merkmale des Bewegungstheater dürfen nicht mehr als ein Drittel der Choreo einnehmen

 

In der Gruppenchoreografie sollen folgende Kriterien berücksichtigt werden:

  • Präsentationsfähigkeit (Ausdrucksfähigkeit/Ausstrahlung, Bewegungssicherheit, Synchronität)
  • Musikalität (Takt- und Rhythmusgefühl, Interpretation der Musik)
  • Technik (Bewegungsausführung, Schwierigkeitsgrad, konstante Leistung)
  • Gestaltungsparameter (Raum, Zeit, Dynamik)
  • Gestaltungsabsicht muss erkennbar sein → Roter Faden (Unterhaltung/Ereignis/Show, Emotion, Spannung/Erlebnis, Vieldeutigkeit)

Sport­ar­ten­lei­tung

business-card image

Dr. Lena Gabriel

Theorie und Praxis der Sport- und Bewegungsfelder

Sportartenleitung "Gestalten, Tanzen, Darstellen" & "Rollen, Gleiten, Fahren", Modulleitung B4 (B.Ed.) "Theorie und Praxis der Sport- und Bewegungsfelder II" & B10 (BA) "Lehren und Lernen in den Bewegungsfeldern II"

E-Mail schreiben +49 5251 60-1865